Dienstleistungen

Zeitarbeit

Personal für begrenzte Zeiträume – rechtssicher überlassen, mit klarer Rollenverteilung zwischen Ihrem Betrieb und uns.

Was bei uns liegt

Wir sind Arbeitgeber der Fachkraft: Arbeitsvertrag, Entgelt, Sozialabgaben, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsentgelt und das Risiko einsatzfreier Zeiten.

  • Arbeitsvertrag
  • Lohnabrechnung
  • Sozialabgaben
  • Ausfallrisiko

Was bei Ihnen liegt

Sie weisen die Arbeit zu und verantworten den Arbeitsschutz vor Ort einschließlich Einweisung und Bereitstellung der betrieblichen Schutzausrüstung. Zeiten melden Sie uns im vereinbarten Rhythmus zurück.

  • Weisungsrecht
  • Arbeitsschutz vor Ort
  • Zeitmeldung

Rechtlicher Rahmen

  • 1 Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 AÜG liegt vor: [[ERLAUBNIS_AZ]]
  • 2 Überlassungshöchstdauer grundsätzlich 18 aufeinander folgende Monate; frühere Einsätze derselben Person bei Ihnen werden angerechnet, wenn zwischen ihnen nicht mehr als drei Monate liegen (§ 1 Abs. 1b AÜG).
  • 3 Gleichstellung nach § 8 AÜG; tarifliche Abweichung beim Entgelt für die ersten neun Monate möglich.
  • 4 Der Überlassungsvertrag ist vor Beginn schriftlich zu schließen; die Überlassung ist darin als solche zu bezeichnen und die Person zu konkretisieren (§ 1 Abs. 1 Satz 5 f. AÜG).
Wie schnell kann eine Fachkraft anfangen?

Rückmeldung auf Ihre Anfrage innerhalb [[REAKTIONSZEIT]]. Der Einsatzstart hängt von Berufsfeld, Qualifikationsnachweisen und Schichtmodell ab – Richtwert: [[VORLAUFZEIT]].

Was kostet eine Überlassungsstunde?

Der Stundenverrechnungssatz richtet sich nach Qualifikation, Einsatzbranche, Schichtmodell und Einsatzdauer. Grundlage ist die tarifliche Einstufung zuzüglich etwaiger Branchenzuschläge. Sie erhalten vor Beginn ein schriftliches Angebot. Konditionen: [[KONDITIONEN]].

Was passiert bei Krankheit der Fachkraft?

Die Lohnfortzahlung liegt bei uns. Für Ihren Betrieb entstehen für nicht geleistete Stunden keine Kosten. Über Ersatz sprechen wir unmittelbar: [[REGELUNG_ERSATZ]].

Können wir die Fachkraft später fest übernehmen?

Ja, das kommt regelmäßig vor. Modalitäten und Fristen regeln wir vorab im Überlassungsvertrag: [[REGELUNG_DIREKTUEBERNAHME]].

Hinweis: Diese Darstellung ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Die Vertragsgestaltung im Einzelfall – insbesondere Überlassungsvertrag, Höchstdauer und Equal-Pay-Fristen – ist juristisch zu prüfen.

Diese Website nutzt nur technisch notwendige Speicherung. Details in der Datenschutzerklärung und unter Cookie-Einstellungen.