Wie lange darf ein Einsatz dauern?
Grundsätzlich höchstens 18 aufeinander folgende Monate beim selben Entleiher (§ 1 Abs. 1b AÜG). Frühere Einsätze derselben Person werden angerechnet, wenn zwischen ihnen nicht mehr als drei Monate liegen. Ein Tarifvertrag der Einsatzbranche kann eine abweichende Höchstdauer festlegen.
- § 1 Abs. 1b AÜG