Für Jobsuchende

Was Sie von uns erwarten können

Keine Versprechen, die wir nicht halten können – sondern Punkte, die vertraglich geregelt sind und die Sie nachfragen dürfen.

Vergütung nach Tarif

Ihre Bezahlung richtet sich nach [[TARIFMODELL]]. Der Gleichstellungsgrundsatz des § 8 AÜG sieht vor, dass die im Einsatzbetrieb geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewährt werden; ein Tarifvertrag kann beim Entgelt für die ersten neun Monate einer Überlassung abweichen. Ihre konkrete Einstufung nennen wir im Gespräch.

  • § 8 AÜG
  • Pünktliche Abrechnung

Ein Ansprechpartner

Sie haben eine Person bei uns, die Ihren Einsatz kennt – nicht eine Hotline. Zuständig für Einsatzplanung, Abrechnungsfragen und Probleme im Betrieb.

  • Erreichbar [[ERREICHBARKEIT]]

Geregelt ist geregelt

  • 1 Arbeitsvertrag mit uns, bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
  • 2 Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung: [[PSA_REGELUNG]]
  • 3 Übernahme durch den Einsatzbetrieb ist möglich und kommt regelmäßig vor.

Einsätze in Ihrer Nähe

Wir planen nach Wunschort und Umkreis. Einsatzgebiete: [[REGIONEN]]. Fahrtkosten-Regelung: [[FAHRTKOSTEN]].

  • Standorte: [[ANZAHL_STANDORTE]]

Bewerbung ohne Papierkram

Kein Anschreiben, kein Zwang zum Lebenslauf. Name und Telefonnummer genügen für den ersten Schritt – alles Weitere klären wir im Gespräch.

  • 60 Sekunden
  • Rückmeldung in [[REAKTIONSZEIT_BEWERBER]]

[[WEITERER_VORTEIL]]

Platz für einen eigenen Punkt – etwa Weiterbildung, Prämien oder Zuschüsse. Karte löschen, wenn nicht zutreffend.

Hinweis für die Bearbeitung: Jeder Punkt auf dieser Seite muss vertraglich oder tariflich hinterlegt sein. Aussagen ohne Grundlage hier bitte streichen statt abschwächen.

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