Ihre Bezahlung richtet sich nach [[TARIFMODELL]]. Der Gleichstellungsgrundsatz des § 8 AÜG sieht vor, dass die im Einsatzbetrieb geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewährt werden; ein Tarifvertrag kann beim Entgelt für die ersten neun Monate einer Überlassung abweichen. Ihre konkrete Einstufung nennen wir im Gespräch.