Impressum
Hinweis für die Bearbeitung: Entwurf. Pflichtangaben nach § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz; das TMG ist insoweit abgelöst). Vor Veröffentlichung anwaltlich prüfen lassen.
Angaben zum Diensteanbieter
Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Hinweis für die Bearbeitung: Die Erlaubnis wird je nach Betriebssitz von unterschiedlichen Standorten der Bundesagentur für Arbeit erteilt – genannt werden Kiel, Düsseldorf und Nürnberg. Die für Sie zuständige Stelle ergibt sich aus Ihrem Erlaubnisbescheid; bitte hier keine Vermutung eintragen.
Aufsicht, Berufsrecht und Streitbeilegung
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