Für Unternehmen
Zwei Leistungen, die sich im entscheidenden Punkt unterscheiden: Wer schließt den Arbeitsvertrag mit der Fachkraft?
Der Arbeitsvertrag besteht zwischen uns und der Fachkraft. Sie erhalten Arbeitsleistung und Weisungsrecht, wir tragen Lohn, Sozialabgaben, Lohnfortzahlung und Ausfallrisiko. Abgerechnet werden die geleisteten Stunden.
Sie schließen den Arbeitsvertrag direkt. Wir suchen, prüfen und stellen vor. Vergütet wird die Vermittlung, nicht die Arbeitszeit.
Diese Website nutzt nur technisch notwendige Speicherung. Details in der Datenschutzerklärung und unter Cookie-Einstellungen.