Für Unternehmen

Dienstleistungen

Zwei Leistungen, die sich im entscheidenden Punkt unterscheiden: Wer schließt den Arbeitsvertrag mit der Fachkraft?

Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung)

Der Arbeitsvertrag besteht zwischen uns und der Fachkraft. Sie erhalten Arbeitsleistung und Weisungsrecht, wir tragen Lohn, Sozialabgaben, Lohnfortzahlung und Ausfallrisiko. Abgerechnet werden die geleisteten Stunden.

  • Auftragsspitzen
  • Krankheitsvertretung
  • Saison
  • Projektphasen
  • Abrechnung nach Stunden

Personalvermittlung

Sie schließen den Arbeitsvertrag direkt. Wir suchen, prüfen und stellen vor. Vergütet wird die Vermittlung, nicht die Arbeitszeit.

  • Feste Vakanzen
  • Nachfolge
  • Einmalige Vergütung

Gegenüberstellung

  • 1 Arbeitsvertrag: bei der Überlassung mit uns – bei der Vermittlung mit Ihnen.
  • 2 Abrechnung: Überlassung nach geleisteten Stunden – Vermittlung als einmalige Vergütung nach Antritt. Konditionen: [[KONDITIONEN]]
  • 3 Dauer: Überlassung grundsätzlich bis 18 Monate an denselben Entleiher (§ 1 Abs. 1b AÜG) – Vermittlung ohne zeitliche Begrenzung.
  • 4 Kombination: Übernahme nach einer Überlassung ist möglich; die Modalitäten regeln wir vorab im Überlassungsvertrag.

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