Wie es abläuft

Einsatz über uns

Der Fachbegriff heißt Arbeitnehmerüberlassung. Praktisch bedeutet er: Ihr Arbeitgeber sind wir, Ihr Arbeitsplatz ist ein anderer Betrieb.

Wer wofür zuständig ist

Wir schließen den Arbeitsvertrag mit Ihnen, zahlen Ihr Gehalt, führen Steuern und Sozialabgaben ab und tragen das Ausfallrisiko. Der Einsatzbetrieb weist Ihnen die Arbeit zu und ist für den Arbeitsschutz vor Ort verantwortlich. Endet ein Einsatz, endet nicht Ihr Arbeitsverhältnis – wir suchen den nächsten.

  • Arbeitsvertrag mit uns
  • Weisung im Betrieb
  • Lohnfortzahlung
  • Bezahlter Urlaub

Zwei Regeln, die Sie kennen sollten

  • 1 Überlassungsdauer: grundsätzlich höchstens 18 aufeinander folgende Monate beim selben Einsatzbetrieb (§ 1 Abs. 1b AÜG). Ein Tarifvertrag der Einsatzbranche kann abweichen.
  • 2 Gleichstellung: § 8 AÜG verlangt die im Einsatzbetrieb geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich Entgelt; tarifliche Abweichung beim Entgelt ist für die ersten neun Monate möglich.
Was passiert, wenn ein Einsatz endet?

Ihr Arbeitsvertrag mit uns läuft weiter. Wir suchen den nächsten passenden Einsatz. Wie Zeiten ohne Einsatz vergütet werden, regelt Ihr Arbeitsvertrag: [[REGELUNG_EINSATZFREIE_ZEIT]].

Kann mich der Einsatzbetrieb fest übernehmen?

Ja, das kommt regelmäßig vor. Die Modalitäten sind zwischen uns und dem Betrieb vorab geregelt, damit es dabei keine Hürden gibt.

Wer zahlt Arbeitskleidung und Schutzausrüstung?

[[PSA_REGELUNG]]

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