Für Jobsuchende

Zwei Wege zu einem Job

Sie entscheiden nicht allein – wir schlagen vor, was zu Ihrer Situation passt. Der Unterschied liegt darin, mit wem Sie den Arbeitsvertrag schließen.

Beide Wege sind für Bewerberinnen und Bewerber kostenfrei. Eine Vermittlungsgebühr an Sie ist nach § 296 Abs. 3 SGB III für Arbeitsvermittler grundsätzlich unzulässig; Einzelheiten und Ausnahmen bitte juristisch prüfen lassen, bevor diese Aussage live geht.

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